Leichtkraftrad A1

Führerscheinklasse A1

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
 Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen ist.
 Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 124 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

Mindestalter: 16
Vorbesitz einer Klasse nicht erforderlich
Beinhaltet die Klasse: AM
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Unbefristet.

Antragsunterlagen

  1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm)
  Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Erste Hilfe-Bescheinigung
 Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff: bei Ersterwerb 16, bei Erweiterungen 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Praktischer Mindestunterricht:

Ohne Vorbesitz einer Klasse: 12 Std. Mit Vorbesitz einer Klasse: 12 Std.