Motorrad A und A2

Klasse A / A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Einstiegsalter: 24 Jahre

20 Jahre (nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2)

21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Beinhaltet die Klassen: A2, A1, AM

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Theoretischer Mindestunterricht:

-Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren besteht kein Pflichtunterricht oder theoretische Prüfung.

-Regulär ohne Vorbesitz einer Klasse 16 Std. Theorie.

-Mit Vorbesitz 10 Std. Theorie.

Praktischer Mindestunterricht:
Ohne Vorbesitz: 12 Std. Sonderfahrten. Mit Vorbesitz einer anderen Klasse ausgenommen A1: 12 Std.. Bei Vorbesitz der Klasse A1: Weniger als 2 Jahre 6 Std.. Mehr als zwei Jahre: Kein Pflichtunterricht!


Führerscheinklasse A2

Mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0.2 kW/kg. Nicht mehr als 48 PS

Praktischer Mindestunterricht:
Ohne Vorbesitz: 12 Std. Sonderfahrten. Mit Vorbesitz einer anderen Klasse ausgenommen A1: 12 Std.. Bei Vorbesitz der Klasse A1: Weniger als 2 Jahre 6 Std.. Mehr als zwei Jahre: Kein Pflichtunterricht!

 Antragsunterlagen

 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Erste Hilfe-Bescheinigung
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)