Führerscheinklasse B / B197
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder – die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich. Beinhaltet Klassen: L, AM
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Antragsunterlagen
1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm)
Personalausweis oder Reisepass
Erste Hilfe-Bescheinigung
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff: bei Ersterwerb 12, bei Erweiterungen 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten |
B/B197
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Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
Schulung auf Autobahnen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |