Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 ccm
– Elektromotor: Nennleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 ccm
– Elektromotor: Nennleistung maximal 4 kW
– andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Kleinkrafträder
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 ccm
– Elektromotor: Nennleistung maximal 4 kW
– andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW
-Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
– Kleinkrafträdern mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
– Kleinkrafräder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer Klasse nicht erforderlich
Beinhaltet keine anderen Klassen
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Unbefristet.
Antragsunterlagen
1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Erste Hilfe-Bescheinigung
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
Theoretischer Mindestunterricht:
14 Doppelstunden ohne Vorbesitz. 8 Doppelstunden mit Vorbesitz.
Praktischer Mindestunterricht:
Keine Sonderfahrten!